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Auch dieses Jahr gibt es wieder die eine oder andere Änderung im Straßenverkehr und bei anderen Regelungen. Hier die wichtigsten:
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Allgemein:
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- bei Unfällen im Ausland gilt für die Schadensregulierung das Recht des Landes, in der Unfall passiert (Rom II-Verordnung). Bei Personenschäden sollen aber die Lebenshaltungskosten des Heimatlands des Geschädigten berücksichtigt werden.
- Ausnahme: zwei in Deutschland gemeldete Deutsche stoßen in Italien zusammen (Beispiel). Dann soll die Regulierung nach deutschem Recht erfolgen.
- EU-weit soll eine Gebührengrenze für das Verschicken von Handy-SMS in Höhe von 13,2 ct gelten. Fragen Sie doch einmal Ihren Provider.
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Italien:
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- In Südtirol und der Region Mailand gilt vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres Winterreifenpflicht ein (wer lieber auf Sommerreifen unterwegs ist, muss Schneeketten mitführen). Für Busse und LKW ab 3,5t sind Winterreifen obligatorisch.
- Die Mautpreise für die Autobahnen werden zum Jahreswechsel angehoben.
- Die Lichtpflicht für PKW am Tag besteht weiterhin
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Österreich:
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- Autobahngebühren fürs "Pickerl" steigen erneut (Details siehe Reiseinformationen)
- Frontfotos bei "Radarfallen" werden eingeführt, um auch deutsche Fahrer belangen zu können
- Umweltzonen mit Fahrverboten für ältere Fahrzeuge sollen eingeführt werden
Seit dem 2008 gibt es auf der österreichischen A14 für die Strecke zwischen Grenzübergang Hörbranz und Hohenems
(Übergang Richtung schweizer Autobahn) incl. des Pfändertunnels eine sog. Korridorvignette für 2 € pro Richtung. Sie kann am
Automaten gezogen werden, gilt 24 Std. ab Kauf und muss nicht an die Scheibe geklebt werden. Wer schon eine "normale"
Vignette ("Pickerl") hat, braucht die Korridorvignette nicht zusätzlich. Achtung: diese Korridorvignette wird am 03.07.2013 mit der Eröffung der zweiten Röhre des
Pfändertunnels definitiv wieder abgeschafft!
Unverändert bleiben:
- Bei Stau auf Autobahnen ist sofort und unaufgefordert eine Rettungsgasse zu bilden
- Bei winterlichen Bedingungen dürfen Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Rädern nur mit Winterreifen oder Schneeketten betrieben werden (jeweils vom 1.11. bis 15.4.). Diese Regelung gilt nicht für Krafträder und Trikes.
- Österreichische Bußgelder werden in Deutschland wie bisher eingetrieben
- Die früher bestehende Lichtpflicht für PKW auch am Tag ist seit 2008 wieder aufgehoben
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Schweiz:
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- Autobahngebühren steigen wieder einmal, schwanken bei Zahlung mit dem Euro ggf. mit dem Euro-Kurs. Details siehe Reiseinfos
- Die Schweiz ist Schengen-Staat ohne Passkontrollen an den Grenzen, bleibt aber EU-Ausland mit den entsprechend schärferen Zollbestimmungen, die weiterhin kontrolliert werden. Für Liechtenstein gilt entsprechendes.
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