Bandiera
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Was ändert sich in Italien und den Durchfahrtsländern Österreich und Schweiz in 2009/2010?


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Wie jedes Jahr gibt es auch 2010 wieder die eine oder andere Änderung im Straßenverkehr und bei anderen Regelungen. Hier die wichtigsten:
 
Allgemein:
 
  • bei Unfällen im Ausland gilt für die Schadensregulierung weiterhin das Recht des Landes, in der Unfall passiert (Rom II-Verordnung, Januar 2009). Bei Personenschäden sollen aber die Lebenshaltungskosten des Heimatlands des Geschädigten berücksichtigt werden.
  • Ausnahme: zwei in Deutschland gemeldete Deutsche stoßen in Italien zusammen (Beispiel). Dann soll die Regulierung nach deutschem Recht erfolgen.
  • EU-weit soll eine Gebührengrenze für das Verschicken von Handy-SMS in Höhe von 13,2 ct gelten. Fragen Sie doch einmal Ihren Provider.
 
Italien:
 
  • Ab Oktober 2010 können italienische Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland eingetrieben werden. Da das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheids zählt, dieser Vorgang aber bis zu einem Jahr dauern kann, können also auch vor Oktober 2010 erfolgte Übertretungen verfolgt werden. Wer gleich vor Ort abkassiert wird, kommt ohnehin nicht aus.
  • Die Lichtpflicht für PKW am Tag besteht weiterhin
  • Die Autobahnmaut wird ab 1.7.2010 um ca. 2% erhöht (0,1 ct pro km für Pkw, 0,3 ct für Lkw).
 
 
Österreich:
 
  • Autobahngebühren fürs "Pickerl" steigen in 2010 (Details siehe Reiseinformationen)
  • Frontfotos bei "Radarfallen" werden eingeführt, um auch deutsche Fahrer belangen zu können
  • Umweltzonen mit Fahrverboten für ältere Fahrzeuge sollen eingeführt werden

    Unverändert bleiben:
  • Bei winterlichen Bedingungen dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen oder Schneeketten betrieben werden (jeweils vom 1.11. bis 15.4.)
  • österreichische Bußgelder werden in Deutschland wie bisher eingetrieben
  • Die früher bestehende Lichtpflicht für PKW auch am Tag ist seit 2008 wieder aufgehoben
 
 
Schweiz:
 
  • Autobahngebühren für 2010 stiegen zum Jahresanfang nicht, aber zum 1.6. um € 1,50 auf € 29,-. Details siehe Reiseinfos
  • Ab 12.12.2008 ist die Schweiz Schengen-Staat: keine Grenzkontrollen mehr. Die Schweiz bleibt aber EU-Ausland mit den entsprechend schärferen Zollbestimmungen, die weiterhin kontrolliert werden.
  • Ab Oktober 2010 können schweizer Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland eingetrieben werden. Da das Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheids zählt, dieser Vorgang aber bis zu einem Jahr dauern kann, können also auch vor Oktober 2010 erfolgte Übertretungen verfolgt werden. Wer gleich vor Ort abkassiert wird, kommt ohnehin nicht aus.
 


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